Die folgende Tabelle gibt zu jedem Bundesland an, wie viel gesetzliche Feiertage es dort im Jahr 2025 gibt.
wie viel gesetzliche Feiertage
Baden-Württemberg
12
Bayern
12
Berlin
9
Brandenburg
12
Bremen
10
Hamburg
10
Hessen
10
Mecklenburg-Vorpommern
10
Niedersachsen
10
Nordrhein-Westfalen
11
Rheinland-Pfalz
11
Saarland
12
Sachsen
11
Sachsen-Anhalt
11
Schleswig-Holstein
10
Thüringen
10
Brückentage und lange Wochenenden 2025
Wir haben auf einer separaten Seite eine ausführliche Darstellung der im Jahr 2025 in den Bundesländern möglichen Brückentage und langen Wochenenden, die sich aus gesetzlichen Feiertagen ergeben.
Feiertage im Kalender 2025 zum Ausdrucken als PDF-Datei herunterladen
In unserer druckbaren PDF-Datei sind alle gesetzlichen Feiertage 2025 enthalten. Sie haben die Möglichkeit, die PDF-Datei auf unserer Seite Kalender 2025 herunterzuladen.
Auf diese scheinbar einfache Frage würden nicht wenige Menschen mit Beispielen wie Neujahr, Ostern, Pfingsten oder Weihnachten antworten. Fragt man aber nach einer Definition, was ein Feiertag ist, fällt die Beantwortung schon schwerer, und viele werden nicht auf die Frage antworten können.
An dieser Stelle soll die Frage, was ein Feiertag ist, allein aus Sicht eines Kalenderwerkes beantwortet werden. Diese Perspektive ist grundsätzlich dieselbe wie die in der Feiertagsgesetzgebung. Der Begriff Feiertag wird bei dieser Definition auf gesetzliche Feiertage eingeengt, auf über das für ein Kalenderwerk Notwendige hinausgehende Aspekte wie sozialkulturelle Historie, soziale Funktion, religiöse Motive etc. wird nicht eingegangen, obwohl auch dies sehr interessante Ansätze der Beantwortung sind (warum zum Beispiel hat die Kirche in einem säkularisierten Land wie Deutschland weiterhin einen so starken Einfluss auf die Gesetzgebung verschiedenster Bereiche wie Heirat und Familie und eben auch Feiertage).
Mit dieser Einengung ist die Frage, was ein Feiertag ist, ziemlich einfach zu beantworten: Alle Tage, die in Feiertagsgesetzen als Feiertage bestimmt werden, sind Feiertage. Dazu gehören erstens ausnahmslos alle Sonntage, die man umgangssprachlich eher zu den sogenannten Wochenruhetagen zählen würde, denn in Feiertagsgesetzen wird allein zwischen Werktagen (Montag bis Samstag, so es kein gesetzlich festgelegter Feiertag ist) und Feiertagen unterschieden, und zweitens die Kalendertage, die explizit in einem Feiertagsgesetz als Feiertage genannt werden. Da die Feiertagsgesetzgebung – von einigen wenigen Ausnahmen wie dem Tag der Deutschen Einheit abgesehen, der ein Nationalfeiertag ist – grundsätzlich in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt, variieren die Feiertage von Bundesland zu Bundesland, sind aber dennoch bundesweit weitgehend einheitlich, weil der Ursprung der gesetzlichen Feiertage in der christlichen Religion liegt. Die nennenswertesten Unterschiede sind die zwischen traditionell eher katholischen und traditionell eher evangelischen Bundesländern. Hier existieren – das hat länger wie auch nicht gar so lang zurückliegende geschichtliche Gründe – Spaltungslinien zwischen Osten (Evangelikalismus, Protestantismus) und Westen (Katholizismus) und in geschwächter Form dieselbe zwischen Norden und Süden, die sich in der Feiertagsgesetzgebung niedergeschlagen haben. Darüber hinaus findet man solche Spaltungslinien auch in den Bundesländern selbst, in denen es katholisch und evangelisch geprägte Regionen und Städte gibt. In Ausnahmefällen spiegeln sich selbst solche Dinge in den Feiertagen wider (zum Beispiel begeht man in Augsburg, das in einem eher katholisch dominierten Bundesland (Bayern) liegt, jährlich am 8. August das Augsburger Friedensfest, mit dem an das Ende der Unterdrückung der Protestanten im Jahre 1648 erinnert wird; das Augsburger Friedensfest ist einzig in Augsburg ein gesetzlicher Feiertag), die Regel ist es aber nicht.
Es wurde gesagt, dass ausnahmslos alle Sonntage (gesetzliche) Feiertage sind. Das ist auch richtig so. Allerdings versteht man im allgemeinen Sonntage nicht unter Feiertagen. Da es zudem keinen praktischen Nutzen hätte, werden von Feiertagskalendarien in der Regel nicht sämtliche Sonntage eines Jahres aufgeführt. Allenfalls werden in allgemeinen Kalendern Sonntage wie die übrigen Feiertage rot oder in sonstiger Weise hervorgehoben. Dem Usus folgt auch de-Kalender, unter Feiertagen werden die Tage verstanden, die explizit in Feiertagsgesetzen genannt werden. Aus bestimmten Gründen werden im Feiertagsgesetz von Brandenburg Ostersonntag und Pfingstsonntag als Feiertage ausdrücklich genannt, wie es den Feiertagsgesetzen der übrigen Bundesländer nicht der Fall ist, weil sie als Sonntage ohnehin Feiertage sind. Die Regelung von de-Kalender ist so, dass im Normalfall Ostersonntag und Pfingstsonntag nicht als (besondere und in diesem Kontext zu nennende) Feiertage betrachtet werden. Im Zusammenhang mit dem betroffenen Bundesland (Brandenburg) werden Ostersonntag und Pfingstsonntag ausnahmsweise als Feiertage betrachtet. Zudem bleiben Feiertage wie das Augsburger Friedensfest, die nur lokale Reichweite haben, und sonstige Besonderheiten der Feiertagsgesetzgebung von beschränkter Bedeutung (Mariä Himmelfahrt am 15. August ist zum Beispiel in den katholischen Städten und Gemeinden in Bayern ein gesetzlicher Feiertag, nicht jedoch in den protestantischen) unberücksichtigt.
Besondere Tage wie Muttertag, Vatertag etc. sind keine gesetzlichen Feiertage und werden dementsprechend auch nicht in Feiertagskalendern und -listen von de-Kalender berücksichtigt. Solche Ereignistage kann man nach verschiedenen Kriterien in bspw. Brauchtumstage, Festtage etc. unterteilen. Näher soll an dieser Stelle auf das Thema Ereignistage nicht eingegangen werden.