Beschäftigt man sich mit Feiertagen, stellt man fest, es lässt sich nicht ohne weiteres sagen, was überhaupt ein Feiertag ist. Auch wenn die Frage zunächst banal erscheint, es gibt sehr unterschiedliche Perspektiven und Kontexte, die keine einheitliche Definition zulassen. In Hinsicht auf einen Kalender, also eines Jahrweisers für Privatpersonen, Schüler, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und allgemein Gewerbetreibende sowie ähnliche Personengruppen und Institutionen, kommen solche Tage als Kandidaten in Frage, die entweder arbeitsfrei sind oder andere rechtliche Folgen implizieren oder die eine soziale Bedeutung haben, die zumeist religiösen Ursprunges ist. Konkrete Feiertage unterscheiden sich nach Merkmalen wie sozialen Gruppen, Ländern, Regionen und so weiter. In Deutschland gibt es beispielsweise keine einheitliche Feiertagsgesetzgebung, die Gesetzgebung fällt in die Kompetenz der Bundesländer (abgesehen von einem einzelnen gesetzlichen Feiertag, dem Tag der Deutschen Einheit, sowie einigen nationalen Gedenktagen), das Grundgesetz gibt lediglich mit dem Artikel 140 einen groben Rahmen vor. Die meisten Kalender versuchen gar nicht erst, klar Feiertage von anderen Festtagen wie dem Sonntag oder dem Heiligabend abzugrenzen und sprechen statt dessen von „Sonn- und Feiertagen“, da es kaum möglich bis selbst theoretisch unmöglich istund praktisch in Hinsicht auf einen Jahrweiser keine Bedeutung hat. So unterscheidet Artikel 140 des Grundgesetzes zwischen Sonntagen und „staatlich anerkannten Feiertagen“, Landesgesetze wie das Hessische Feiertagsgesetz machen jedoch keinen Unterschied (§1 1: „Gesetzliche Feiertage sind die Sonntage sowie“, es folgt eine Auflistung weiterer Feiertage). Nun wird man, wenn man aneinem beliebigen Sonntag von einem Feiertag spricht, sicherlich bei dem ein oder anderen auf Verwirrung treffen und mit der Frage nach welchem rechnen müssen. In diesem Kalender wird daher ein Kompromiss versucht und zwischen besonderen Tagen wie Heiligabend, die durchaus auch gesetzlichen Schutz genießen können, zumindest aber eine überregionale gesellschaftliche Bedeutung, wenngleich auch nur Bekanntheit, haben, und den „eigentlichen“ Feiertagen unterschieden. Gewöhnliche Sonntage werden jedoch an dieser Stelle nicht als Feiertage eingestuft. Schließlich gibt es noch Stille Tage (auch als Stille Feiertage bezeichnet) und sonstige Gedenktage, die jedoch praktisch für die wenigsten eine Bedeutung haben. Letztere bleiben daher außen vor, die Stillen Tage werden ob ihrer Bedeutung für einen eingeschränkten Personenkreis separat gelistet.