Kfz-Kennzeichen in Deutschland

Ob Autofahrer oder Fußgänger – die regionalen Autokennzeichen kennt nahezu jeder. Oft liest man aber eine fremde Autonummer und fragt sich schon mal, wofür ein unbekanntes Autokennzeichen steht. Die gesetzlichen Regelungen zu Autokennzeichen sind ebenfalls den meisten Menschen unbekannt, obwohl deren Kenntnis sogar Geld sparen kann (Stichwort „Kennzeichenmitnahme“, mehr dazu unten).

Sie finden auf dieser Seite wesentliche Informationen zu Kfz-Kennzeichen, umgangssprachlich oft auch Autokennzeichen genannt. Außerdem stellt die Seite einen Einstieg in das Verzeichnis von de-Kalender der aktuellen amtlichen Kfz-Kennzeichen in Deutschland dar. Die Darstellung erfolgt ohne Gewähr der Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Rechtliche Regelungen der Kfz-Kennzeichen in Deutschland

Jedes größere in Deutschland in Verkehr gebrachte Kraftfahrzeug bedarf einer amtlichen Zulassung durch eine sogenannte Zulassungsbehörde, die in der Regel für genau einen Zulassungsbereich zuständig ist. Die Zulassung wird durch eine Fahrzeugkennzeichnung besiegelt, mittels der ein Halter etwa bei Ordnungswidrigkeiten, Unfällen, aber auch Straftaten oder bei Diebstahl des Kraftfahrzeuges ermittelt werden kann. Darüber hinaus dient sie auch steuerlichen Zwecken (Kfz-Steuer). Diese Kennung wird an dem Fahrzeug als Schild angebracht. Umgangssprachlich spricht man von dem Nummernschild. Im offiziellen Sprachgebrauch wird von einem Kfz-Kennzeichen oder auch synonym von einem Kfz-Kennzeichen-Schild gesprochen. Über den materiellen Träger der Kennzeichnung hinaus wird mit dem Begriff Kfz-Kennzeichen auch (und primär) das eigentliche Kennzeichen bezeichnet. Umgangssprachlich spricht man dabei oft auch von dem Autokennzeichen oder der Autonummer, wobei meist mit dem Wort „Autonummer“ eine Bezeichnung des Kfz-Zeichens erfolgt und das Wort „Autokennzeichen“ für den amtlichen Begriff des Unterscheidungszeichens stehen soll. Eine scharfe Eingrenzung der umgangssprachlichen Begriffe ist realiter aber unmöglich, da Sprecher sie zu unterschiedlich verwenden.

Bestandteile eines Kfz-Kennzeichens

Das Kfz-Kennzeichen besteht im allgemeinen – von Sonderzeichen abgesehen – aus zwei Teilen: An erster Stelle steht das sogenannte Unterscheidungszeichen, das einer Gemeinde oder einem Kreis zugeordnet ist. Jeder Verwaltungsbezirk ist einer Zulassungsbehörde zugeordnet, der wiederum in der jüngeren Vergangenheit genau ein Unterscheidungszeichen zugeordnet war. Mit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2012 wurde diese Beschränkung aufgehoben, und Zulassungsstellen können seitdem mehr als einUnterscheidungszeichen zugeteilt werden, Näheres dazu erfolgt weiter unten im Text. Das Unterscheidungszeichen besteht aus einer Buchstabenfolge von einem bis zu drei Buchstaben. Darauf folgt die sogenannte Erkennungsnummer, eine alphanumerische Kombination aus wiederum zwei Teilen. Siebeginnt aus einer Buchstabenfolge von einem oder zwei Buchstaben, gefolgt von einer Ziffernfolge mit maximal vier Stellen. Die Erkennungsnummer wird willkürlich vergeben, jedoch werden teilweise bestimmte Buchstabenkombinationen zu bestimmten Zwecken (zum Beispiel zwecks Unterscheidung zwischen Stadt und Land) oder für bestimmte Nutzer (etwa die Polizei der Länder) reserviert oder aus politisch-ethischen Gründen gar nicht vergeben (beispielsweise Abkürzungen, die den Nationalsozialismus oder terroristische Gruppierungen kennzeichnen). In Grenzen kann man bei der Vergabe der Erkennungsnummer Wünsche anmelden und ein sogenanntes Wunschkennzeichnen bekommen. Außerdem werden bei der Vergabe eines Kfz-Kennzeichens keine Kennzeichenkombinationen mit weniger als vier Buchstaben und Ziffern vergeben, die solchen Fahrzeugen vorbehalten werden, die bauartbedingt nur kleine Nummernschilder führen können.

Technische Vorgaben

Seit 1956 findet das sogenannte DIN-Kennzeichen in Deutschland Verwendung. Da es in der Praxis Unzulänglichkeiten aufweist, wurde zwischenzeitlich das sogenannte Eurokennzeichen eingeführt, das technisch wesentlich weiter entwickelt ist und Einschränkungen des DIN-Kennzeichens überwindet. Aktuell existieren beide Formen nebeneinander. Künftig wird jedoch mit jedem nicht mehr genutzten Altfahrzeug nach und nach das DIN-Kennzeichen aus dem Verkehr verschwinden.

Eine wesentliche Verbesserung des Eurokennzeichens gegenüber dem DIN-Kennzeichen ist eine neue Schrift, die besser lesbar ist und keine Einschränkungen hinsichtlich der Lesbarkeit bei Buchstabenfolgen kennt. Beim alten Kennzeichen waren die Buchstaben B, F, G, I, O und Q nach dem Unterscheidungszeichen schlecht lesbar, weswegen unzählige Kombinationen nicht vergeben wurden. Diese Kombinationssperren fallen bei dem neuen Kfz-Kennzeichen mit seiner sogenannten FE-Schrift weg.

Ein Kfz-Zeichen („Nummernschild“) muss bestimmten Vorgaben entsprechen, damit es gültig ist. Diese technischen Vorgaben zur Gestaltung von Kennzeichenträgern sind neben weiteren Regelungsbereichen wie Zulassungsverfahren, der Bestimmung von Unterscheidungszeichen, der Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen und Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) und Versicherungspflichten in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, kurz: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), enthalten. Kfz-Kennzeichen(schilder) sind zum Beispiel hinsichtlich der Maße (Breite und Höhe) normiert, damit das Kennzeichen auch aus der Ferne lesbar ist. Schriftart, Schriftfarbe und Format sind geregelt. Die Reflexion von Kennzeichenträgern wird ebenfalls genau vorgegeben. Schilder an der Rückseite von Kraftfahrzeugen müssen ab Dämmerung und am frühen Morgen beleuchtet sein. Die Einhaltung der Vorgaben bei der Herstellung wird von der DIN-CERTCO überwacht.

Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2012

Zum 1. November 2012 fand in Deutschland eine Liberalisierung der Kennzeichenvergabe statt. Mit ihr wurden die Wiedereinführung alter Unterscheidungszeichen und die Vergabe neuer möglich. Unterscheidungszeichen bei der Zusammenfassung kleinerer zu größeren Bezirken Ende der siebziger und Anfang bis Mitte der achtziger Jahre untergegangener Kreisstädte können nun wieder verwendet werden, weil eine Zulassungsstelle mehr als ein Unterscheidungszeichen vergeben darf. Die von vielen Menschen als anonym empfundene Zuständigkeit ferner Kreisstädte wird so zumindest bei den Kfz-Kennzeichen aufgehoben. Das Kürzel der eigenen Gemeinde oder der nahen Nachbarstadt auf dem Nummernschild bildet für nicht wenige Menschen eine Möglichkeit der lokalen Identitätsstiftung, die von Nostalgie bis hin zu einem neuen Gefühl von Heimat in einer weitgehend als anonym und fremdbestimmt erlebten Zeit reicht.

In besonderem Maße wurde bislang davon in Ostdeutschland Gebrauch gemacht. Spitzenreiter bei der Anzahl der Unterscheidungszeichen ist die für den Erzgebirgskreis zuständige Zulassungsstelle, die aktuell acht Kürzel nutzt. In Westdeutschland wurde bislang aus verschiedenen Gründen nicht in derartigem Maße Gebrauch von der neuen Freiheit gemacht, obwohl hier derselbe Zuspruch der Bevölkerung wie im Osten beobachtet werden kann. Allerdings gibt es auch hier bereits einige Landkreis, die bereits alte Regionalzeichen wiedereingeführt haben. So sind in Hessen zum Beispiel neben weiteren Kreisen wie Hersfeld-Rotenburg(HEF, ROF) vor allem der Schwalm-Eder-Kreis (FZ, HR, MEG, ZIG) sowie der Landkreis Kassel (HOG,KS, WOH) an erster Stelle zu nennen.

Freizügigkeit ab 2015

Seit dem 1. Januar 2015 besteht die Möglichkeit, bei einem Umzug innerhalb des Bundesgebietes ein vorhandenes Kfz-Kennzeichen zu behalten. Ein Kfz-Halter spart sich somit bei einem Umzug Ab- und Neuanmeldung und somit Zeit und auch viel Geld. Zudem nimmt er ein Stück „Heimat“ mit an den neuen Wohnort. Wer allerdings glaubt, der Versicherungsbeitrag bemäße sich in dem Fall weiterhin nach dem alten Wohnort, irrt. Unabhängig davon, ob das Unterscheidungszeichen der alten oder neuen Zulassungsstelle am neuen Wohnort auf dem Nummernschild genutzt wird, gelten für die Berechnung des Beitrages zur Kfz-Versicherung einzig die Tarife am jeweils aktuellen Wohnort.

Versicherungskennzeichen

Neben den eigentlichen Kfz-Zeichen, die für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge vergeben werden, gibt es Versicherungskennzeichen, die bei Fahrzeugklassen Verwendung finden, die keiner Zulassung durch eine Behörde bedürfen. Da auch bei solchen Fahrzeugen eine Versicherungspflicht besteht, um bei Unfällen mit dramatischen Folgen die Ansprüche von Geschädigten (medizinisch notwendige Behandlung, Schmerzensgeld, Unterhalt etc.) befriedigen zu können, müssen Versicherungskennzeichen als Nachweis des Nachkommens der Versicherungspflicht geführt werden. Umgangssprachlich wird zwischen Kfz-Kennzeichen und Versicherungskennzeichen genausowenig wie zwischen Kfz-Kennzeichen und Kennzeichenträgern einerseits sowie Kfz-Kennzeichen und Unterscheidungszeichen andererseits unterschieden, was in einen Topf mit Sprachwirrwarr aus Nummernschildern und Autonummern geworfen wird. Im alltäglichen Sprachgebrauch ist das so auch in Ordnung, bei der gesetzlichen und behördlichen Behandlung ist jedoch eine Sprachdifferenzierung gegeben (und auch nötig, um nicht aneinander vorbei über unterschiedliche Dinge zu sprechen). Insofern kann man die Versicherungszeichen als Teilmenge der Autokennzeichen oder einer Autonummer verstehen. Man sollte sie jedoch nicht mit den Kfz-Kennzeichen gleichsetzen, da dies ein juristisch exakt bestimmter Begriff ist, der die Versicherungszeichen nicht einschließt.